Passivhaus-in.de - Wohn Riester
Wohn Riester nennen die meisten die neue Vorsorgeform, sie soll den Bürgern die eigenen vier Wände schmackhaft machen. Eigentlich heißt die Wohn Riester aber richtig Eigenheimrente, so nennt sie aber kaum jemand. So soll das eigene Haus oder die eigene Wohnung als festes Standbein für die Altersvorsorge dienen. Vor etwa 2 Jahren ist dieses Gesetz in Kraft getreten, aber noch gibt es einige kleine Probleme mit der Wohn Riester. Nur etwa 5 % der deutschen Bevölkerung halten die Wohn Riester für einen gelungenen Versuch den Immobilienerwerb anzukurbeln, viele stehen ihm aber skeptisch gegenüber. Viele Immobilieninteressierte trauen der staatlich geförderten Vorsorgereform nicht wirklich. Ein Grund dafür liegt wohl in der Besteuerung des Riesters – Wohnens im Alter. Ein Wohn – Riester – Guthaben muss im Ruhestand nämlich versteuert werden.
Wer eine Immobilie kaufen oder gar ein neues Haus bauen möchte, aber noch keinen Riester – Vertrag besitzt, kann einen Riester – Bausparvertrag oder ein Riester – Immmobiliendarlehen abschließen. So wandern die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen des Bauherrn nicht auf ein Sparkonto, sondern dienen zur Tilgung des Darlehenvertrages. Auf diese Weise wird die Zinsbelastung niedriger und der Bauherr ist schneller Schuldenfrei.
Grundsätzlich gilt das jeder Bürger eine Wohn Riester abschließen kann, man muss nur in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Ausgeschlossen sind dagegen aber Selbstständige, Ärzte und Rechtsanwälte, aber auch hier gibt es die Möglichkeit in die Wohn Riester ein zu steigen und somit eine Immobilie mit staatlicher Förderung zu bekommen. Und zwar dann, wenn der Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, so kann auch bei diesen Gruppen das Eigenheim als Altersvorsorge dienen.
Das Riester Kapital darf aber nur dann für Immobilien eingesetzt werden, wenn man selbst darin wohnt oder zumindest seinen Hauptwohnsitz dort hat. Bis vor einiger Zeit mussten Riester geförderte Immobilien noch in Deutschland liegen, mittlerweile dürfen die staatlichen Zuschüsse aber auch ins Ausland fließen. Aber auch hier, muss es der Hauptsitz des Sparers sein und er muss weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.